Untersuchungshaft

Was macht ein Strafverteidiger bei Untersuchungshaft seines Mandanten?           Von RA Thomas Eschle, Stuttgart

 Der schwerwiegendste Eingriff, den das deutsche Rechtssystem im Straf-recht kennt, ist die Untersuchungshaft (U-Haft). In der Regel werden Sie (oder ihr Familienangehöriger) mit einem Haftbefehl konfrontiert und hatten zuvor keinerlei Ahnung, dass der Betroffene Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens wurde.

 


Tipp 1: Rechtsanwalt rufen

In einem solchen Fall gilt, rufen Sie gleich den Rechtsanwalt ihres Vertrauens an. Wir sagen ihnen, ob wir Zeit und Kapazität haben, den Fall zu übernehmen.
In der Regel nehmen wir nur Fälle aus der Umgebung von Stuttgart an. Unsere Kanzlei erreichen Sie telefonisch unter 0711-2482446. Mit den nächsten Angehörigen führen wir dann ein erstes Gespräch und stellen den Kontakt zum Untersuchungsgefangenen her.

  

Tipp 2: Mund halten- Keine Angabe zur Sache machen

Ein U-Häftling bekommt in der Regel den dringenden anwaltlichen Rat, zunächst keine Angaben zur vorgeworfenen Tat zu machen. Auch bei einem Widerruf der Aussage, bleibt die frühere Aussage im Raum und kann gegen den Untersuchungsgefangenen im späteren Strafverfahren verwendet werden. (Auch wenn es schwer fällt, Mund halten).

 


Tipp 3: Kontakt zu Zeugen/Komplizen vermeiden 

Sollten Sie wissen, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft, unterlassen Sie es, mit anderen Verfahrensbeteiligten, insbesondere möglichen Zeugen/ Komplizen, Kontakt zu halten. Sie riskieren ansonsten den Erlass eines Haftbefehls wegen Verdunkelungsgefahr. Eine Ermittlungsmaßnahme kommt selten alleine. Rechnen Sie damit, dass nicht nur Sie, sondern auch ihr Umfeld per Raum- und/ oder Telefonüberwachung überwacht wurde.

 


Tipp 3: Haftbefehl lesen und dem Rechtsanwalt übermitteln.

 Im Haftbefehl müssen Gründe genannt werden, warum jemand inhaftiert wurde. Nach einer Inhaftierung bekommt der Untersuchungshäftling vom Haftrichter den Haftbefehl ausgehändigt. Den Haftbefehl dem Rechtsanwalt übergeben, oder wenn der Rechtsanwalt bei Haftbefehls-eröffung nicht dabei ist, dem Rechtsanwalt durch das Personal der Haftgerichtsgeschäftsstelle faxen lassen. Die Faxnummer unserer Kanzlei lautet: 0711-2482448

 


Tipp 4: Aktenanforderung durch den Strafverteidiger

 

Eine fundierte und seriöse Verteidigung setzt voraus, dass die Ermittlungsakte von Ihrem Rechtsanwalt eingesehen  wurde und bekannt ist, was konkret gegen Sie vorliegt und wie die Beweislage ist. Es kann im Einzelfall bis zwei Wochen dauern, bis Ihr Anwalt die Akte hat. Der Strafverteidiger wird sich mit dem Haftrichter und dem Haftstaatsanwalt in Verbindung setzen, ob der Haftbefehl gegen geeignete Auflagen (Meldung bei der Polizei, Hinterlegung des Passes, Zahlung einer Kaution) außer Vollzug gesetzt werden kann.

In fast allen Fällen wird der Haftbefehl mit bestehender Fluchtgefahr begründet und in fast allen Fällen mit der Begründung, die „hohe Strafe schaffe einen Fluchtanreiz“. Derartige Haftbefehle lassen sich oft aus der Welt schaffen, ohne dass die Betroffenen sich überhaupt zum Vorwurf äußern.

 Erst nach Akteneinsicht kann der Strafverteidiger eine erste Prognose angeben, wie das Ermittlungs- und Strafverfahren weiter läuft.

 


Tipp 5 : Wissen, dass Mithäftlinge oft Mist reden.

Mithäftlinge haben z.B. einen Rechtsanwalt zur Hand, welcher Ihnen die sofortige  Freiheit verspricht. Erzählt Ihnen diese Geschichte ein Mithäftling, ann fragen sie den Mithäftling, warum es bei ihm wohl nicht geklappt hat. Auch wenn es den Anschein hat, dass es länger dauert. Der Rechtsanwalt wird Sie in der Haftanstalt baldmöglichst besuchen und die weitere Strategie mit Ihnen besprechen.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.