Pflichtverteidiger

Strafrecht – Pflichtverteidiger in schweren Strafsachen

Ein strafrechtlich Beschuldigter hat das Recht, einen Strafverteidiger zu benennen, der seine Verteidigung übernehmen soll. In schwerwiegenden Strafsachen, oder in Fällen in welchen der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann, muss das Strafgericht einen Pflichtverteidiger bestellen. Diesen Pflichtverteidiger sollten Sie -oder im Haftfall Ihre Angehörigen – selbst bestimmen und die Bestimmung auf keinen Fall nicht dem Strafgericht überlassen.  

Wer wegen des Verdachts einer Straftat vorläufig festgenommen oder durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft anderen strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen unterworfen wurde, sollte unverzüglich  mit einem erfahrenen Strafverteidiger Kontakt aufnehmen.

Sie haben das Recht, sich jederzeit, auch schon vor einer Vernehmung, von einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin ihrer Wahl beraten zu lassen. Eine beabsichtigte Vernehmung muss verschoben werden, wenn Sie erklären, sich zunächst anwaltlich beraten lassen zu wollen. Es muss Ihnen die Gelegenheit gegeben werden, mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen. Die zeitnahe erste Beratung ist unserer Kanzlei besonders wichtig, da die Weichen für den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens oft am Anfang gestellt werden.

Ein Pflichtverteidiger muss nach dem Gesetz bestellt werden wenn

– jemanden ein schweres Verbrechen vorgeworfen wird ( u.a. Tötung, Menschenhandel, Raub, räuberische Erpressung, schwere Körperverletzung, Handeln mit größeren Mengen an Betäubungsmittel )

– ein Berufsverbot möglich ist

– eine Untersuchungshaftzeit von mindestens 3 Monaten besteht oder verhängt
  wird

– der Betroffene sich selbst verteidigen kann, weil er unter Betreuung steht, oder Krankheiten bestehen, welche die Verteidigung erschweren wie    Psychosen. 

Die Kosten en eines Pflichtverteidigers werden (zunächst) von der Staatskasse übernommen. Sollten der Angeklagte aber über Geld verfügen, wird der Staat die Kosten nach dem Verfahren wieder zurückverlangen.

Neben einer Pflichtverteidung ist auch eine Wahlverteidigung möglich. Sprechen Sie mit unserer Kanzlei, ob wir das Mandat annehmen.

Als erfahrener Strafverteidiger und Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte im Strafverfahren auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Sie, beziehungsweise die Angehörigen  erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin. Meine Kanzlei vertritt von Strafverfahren Betroffene in der Region Stuttgart.  

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.