Statusfeststellung

Das sozialversicherungsrechtliche Statusverfahren

Im sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren wird durch die Deutsche
Rentenversicherung
 geprüft, ob die Arbeitnehmereigenschaft des Betroffenen
vorliegt und damit eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben
ist, oder ob der Betroffene einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht.  

Wird im Statusverfahren die Sozialversicherungspflicht festgestellt, also die Arbeitnehmereigenschaft des Betroffenen bejaht, folgt daraus die Versich-erungspflicht in der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegever-sicherung und Arbeitslosenversicherung. Dies wird für den Arbeitgeber teuer, da er den sogenannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse ggf. auch über Jahre rückwirkend abführen muss, welche die Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) an die drei weiteren Versicherungen weiterreicht.

Das freiwillige Statusfeststellungsverfahren kann durch den beteiligten Arbeit-nehmer oder Arbeitgeber oder beide schriftlichim Vorfeld eingeleitet werden, wenn ein objektiver Zweifel am sozialversicherungsrechtlichen Status besteht. Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilt den Beteiligten unter Gesamt-würdigung aller Umstände des Einzelfalls mit, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäf-tigung gestellt werden. Gegen die Entscheidung des Rentenversicherungs-trägers ist ein Widerspruch, und gegen  einen Widerspruchsbescheid Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Steuerberater haften im Übrigen für eine unterlassene Beratung selbständiger Mandanten. Der Bundesgerichtshof hat bereits Steuerberater dazu verurteilt, dem Mandanten zu raten, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, falls nicht zweifelsfrei geklärt ist, ob jemand als Arbeitnehmer (Scheinselbst-ständiger) oder selbstständiger Auftragnehmer tätig ist.

Kriterien für die Selbstständigkeit sind: Wesentliche freie Gestaltung der Tätigkeit, keine oder nur eingeschränkte Weisungsgebundenheit, eigene Zeiteinteilung, keine Einordnung in einen Betrieb, eigenes Unternehmerrisiko des Auftragsnehmers, Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, eigene Arbeitsmittel, eigene Werbung, eigenes Risiko, weitere Auftraggeber.

Ich berate Auftragnehmer oder Auftraggeber und biete auch Seminare für
betroffene Unternehmen an.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

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