Kururlaub

Tipp: Kururlaub auf Kosten der Krankenkasse

  

Wann ist eine Kur notwendig?

 ·         bei Schwächung der Gesundheit und zur Krankheitsverhütung

 ·         zur Vermeidung der Verschlimmerung behandlungsbedürftiger Krankheiten

 

Wann kann eine Kur helfen?

 ·         Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats

 ·         Arthrose, Osteoporose, Arthritis

 ·         Rheuma, Morbus Bechterew, Fibromyalgie

 ·         Sportverletzungen und Sportschäden

 ·         Nachbehandlung von Gelenk- und Bandscheibenoperationen

 ·         Stoffwechselstörungen / Übergewicht, Diabetes mellitus

 ·         neurologische Erkrankungen (z.B. Kopfschmerzen, Migräne)

 ·         Herz- und Kreislauferkrankungen

 ·         Erschöpfungszustände / Burn-out

 ·         Atemwegserkrankungen

und immer, um Ihre Gesundheit zu erhalten!

 

Die Fakten:

 

·         Kuren gehören zum Leistungsangebot der Krankenkassen nach
      § 23 II SGB V

·         Kuren sind Therapien ohne schädliche Nebenwirkungen.

·         Kuren dienen der Vorsorge, Erhaltung und Festigung der Gesundheit.

·         Gesundheit und Leistungsfähigkeit sichern Ihre Zukunft.

·         Sie zahlen nur die Hotel- und Verpflegungskosten. Besonders beliebt
      sind Badekuren. Bei 2 Wochen mit Vollpension zahlen sie in einem staatlich
      anerkannten Kurort ab ca. 300 € dazu.

–     Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen
      zu entscheiden. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, gilt eine Frist
      von fünf Wochen.

 

Ihr Weg zur Kur:

Es gibt nichtanwaltliche Anbieter wie Kuramed (www.kuramed.de) von denen
erhalten Sie als Patient kostenlos alle erforderlichen Antragsunterlagen für eine Kur in Deutschland oder der Europäischen Union und weiteren europäischen Staaten. 

KURAMED
Elsa-Brändström-Str. 2
76228 Karlsruhe
Telefon 0721-94545058,
E-Mail: service@kuramed.de
www.kuramed.de 


Gemeinsam mit Ihnen stimmt Kuramed den Kurantrag auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ab. Zusätzlich steht Kuramed mit Ansprechpartnern und medizinischem Fachpersonal zur Seite. Ihre Unterlagen leitet Kuramed an Ihre Krankenkasse weiter und klären Fragen direkt mit ihr ab. Sie zahlen den „Hotelanteil“, die medizinischen Leistungen übernimmt die Krankenkasse.
Für die Dienste von Kuramed haftet meine Kanzlei nicht. Kuramed wird hier erwähnt, da KUAMED kostenlos den Antrag für Sie bei der Krankenkasse stellt und die Kureinrichtung vermittelt. Unsere Kanzlei müsste hierfür von ihnen Honorar auch für das Antragsverfahren bei der Krankenkasse verlangen, daher empfiehlt es sich den Antrag direkt über Kuramed zu stellen.

 

Sollte ein Widerspruchsverfahren gegen die Krankenkasse notwendig sein, dann kommt unsere Kanzlei ins Spiel und hilft Ihnen anwaltlich weiter. Das gesetzliche anwaltliche Honorar für ein Widerspruchsverfahren beläuft sich auf brutto  € 380,80.

 

Unsere Kanzlei führt auch bei einem Widerspruchsbescheid Klagen vor dem Sozialgericht Stuttgart  oder dem Sozialgericht Heilbronn durch. Für eine Klage müssen Sie mit € 600, zuzügl UST,  also brutto € 714,– rechnen.  Eine Rechtschutzversicherung übernimmt in der Regel ab Klage die Anwaltskosten.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.