Adhäsionsverfahren
Das Adhäsionsverfahren als Bestandteil des Strafprozesses
Wie funktioniert das Adhäsionsverfahren ?
Welche Vorteile haben Opfer und Täter davon?
Das Adhäsionsverfahren, welches in der StPO in den Paragraphen 403 bis 406 StPO normiert ist, bietet den verletzten Opfer die Möglichkeit seine zivilrecht-lichen Ansprüche ( Schadensersatz und insbesondere Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend zu machen.
Damit ersparen beide Seiten (Opfer und Täter) sich einen weiteren Zivilprozess.
Das Adhäsionsverfahren ist neben der Nebenklage ein wichtiges Instrument des Opferschutzes, welches isoliert oder parallel zur Nebenklage geführt werden kann. Für die effiziente Wahrnehmung von Opferinteressen, insbe-sondere bei Sexualstraftaten und/ oder schweren Körperverletzungsdelikten und/oder Gewaltdelikten empfielt sich für den Opferanwalt die Kombination von Adhäsionsverfahren und Nebenklage.
Gerade aus Opfersicht ist die Reduzierung auf ein gerichtliches Verfaren zur Schonung der Nerven sehr sinnvoll. Belastende Mehrfachvernehmungen, weirtere Beweiserhebungen können vermieden werden, wenn das Adhäsions-verfahren in dem Stafprozess integriert ist.
Das Adhäsionsverfahren hat somit viele Vorteile. Gemäß § 404 I StPO kann der Adhäsionsantrag auch im Strafverfahren (durch den Opferanwalt) mündlich gestellt werden, es empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Antrag des Opferanwaltes im Strafprozeß.
Ein wesentlicher Vorteil ist weiter, dass beim Adhäsionsverfahren der Amtser-mittlungsgrundsatz auch für den zvilrechtlichen Sachverhalt gilt. Der Geschä-digte muss anders als im Zivilprozess auch keinen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Der Angeklagte hat den Vorteil, dass die zusätzlich anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten einschließlich der Kosten für den Opferanwalt deutlich geringer ausfallen als die Kosten eines separaten Zivilverfahrens mit umfangreicher Beweisaufnahme. Das Adhäsionsverfahren lohnt sich daher für beide Steiten.
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