Morbus Parkinson

Parkinson – Erkrankung ( Morbus Parkinson ) – rechtliche Konsequenzen von
RA Thomas Eschle, Stuttgart  

 

 
 


Parkinson Krankheit ( Morbus Parkinson ) – rechtliche Konsequenzen.


Die Parkinson Krankheit ( Schüttelllähmung ) ist eine langsam fortschrei- tende neurologische Erkrankung. Sie ist gekennzeichnet durch Bewe- gungsarmut, Muskelsteifheit, ständiges Zittern, Bewegungsarmut, Gang und Gleichgewichtsstörungen.

Die Krankheit beginnt in der Regel mit dem Zittern der Hände und des Körpers, weiter Missempfindungen in den Gliedern oder im Nacken, Müdig-keit und einer Depression mit Schlafstörungen. Weiter kommt Steifheit, Langsamkeit und Ungeschicklichkeit  hinzu. Insbesondere Tätigkeiten, die feine Bewegungen der Finger erfordern werden schwieriger
( z.B. Zähne putzen, Knöpfe schließen). Manche Patienten ziehen einen Fuß oder ein Bein nach.

 

Weiter fällt das Gehen schwerer und die Schritte werden kleiner. Die Sprache wird leise und heiser. Einige Betroffene haben insbesondere Gang- und Gleichgewichts-Störungen. Der  Verlauf und Schweregrad der Erkran- kung variieren stark von Patient zu Patient. Die Parkinson Krankheit ist vorwiegend eine Erkrankung des höheren Lebensalters. Etwa 10% der Patienten sind bei Diagnosestellung jünger als 40 Jahre. In der Regel fällt die Erkrankung zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr auf. Die Häufigkeit nimmt mit dem Alter zu.

 

Im Schwerbeschädigtenrecht wird gemäß den versorgungsmedizinischen Grundsätzen folgender Teilgrad der Behinderung gewährt:

Geringe Störung der Bewegungsabläufe:                             GdB 30-40

deutliche Störung der Bewegungsabläufe mit Gleichgewichtsstörung,
Gangunsicherheiten, starke verlangsamung                         GdB 50-70

schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Imobilität : GdB 80-100

 

Die rechtlichen Probleme welche daraus häufig resultieren sind:


      –          Schwierigkeiten am Arbeitsplatz

      –          Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

      –          Erlangung des Schwerbehindertenausweises

      –          Erlangung einer Erwerbsminderungsrente

         –          Erlangung von beruflicher oder medizinische Rehabiliation   

       –         Private Berufsunfähigkeitsversicherungen


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