Herzkrankheiten

Herzerkrankungen – rechtliche Folgen:

 

Chronische Herz- und Kreislauferkrankungen führen zu schwerwiegenden und in der Regel auch dauerhaften Beeinträchtigungen im Beruf- und Alltagsleben.

 

Nachfolgend wird beschrieben wie die Leistungseinbußen sich gemäß den
versorgungsmedizinischen Grundsätzen im Schwerbehindertenrecht bei
Erwachsenen auswirken. Bei der Beurteilung des Grades der Behinderung
(GdB)  ist von dem medizinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen
im Alltag auszugehen. Ergometerdaten und andere Parameter stellen Richtwerte dar, welche das klinische Bild dann weiter ergänzen. Die nach- folgenden Richtwerte gelten bei allen Herzkrankheiten. Häufige Herzkrankheiten sind die coronare Herzerkrankung und Zustand nach Herzinfarkt, Herzrhyth-musstörungen sowie Herzleistungsminderung. Behandlungsmöglichkeiten sind minimalintensive Eingriffe, Bypass-Operationen, Aortenklappenersatz, Stentimplantationen, Herzimplantationen. 

 

Krankheiten des Herzens mit Einschränkungen der Herzleistung:

 

1.
Keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung (keine Insuffizienzerscheinungen wie Atemnot, anginöse Schmerzen) selbst bei gewohnter stärkerer Belastung z.B. sehr schnelles Gehen,  schwere körperliche Arbeit, keine Einschränkung der Solleistung bei Ergometerbelastung. Auch beim Treppensteigen keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung:
………………………………………………………………….…               GdB  0

2.
Deutlich merkbare Leistungsbeeinträchtigung im Alltag bei mittelschwerer
Belastung z.B. forsches Gehen, mittelschwere körperliche Arbeit, Beschwerden
und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 75 Watt
bei bereits 2 Minuten Dauer: ……………………   ……………  ..…GdB…20 – 40

3.
Starke bis sehr starke Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter
Belastung (z.B. langsamen Spazierengehen, Treppensteigen bis zu einem
Stockwerk, leichte körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 50 Watt bereits bei 2 Minuten Dauer
………………………………………..…………………………              GdB 50 – 70

mit gelegentlich auftretenden, vorübergehenden schweren
Dekompensationserscheinungen………………                                 bis  GdB 80

4.
Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe Ruheinsuffizienz, kardiale Dystrophie………………………………..…………                            GdB 90 – 100


Viele Menschen mit chronischen Herz- und Kreislauferkrankungen haben oft
weitere internistische Erkrankungen, welche dann noch dazu kommen.

 Die rechtlichen Probleme welche bei chronischen Herz- und Kreislauferkrank-
ungen häufig resultieren sind:

      –          Schwierigkeiten am Arbeitsplatz

      –          Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

      –          Erlangung des Schwerbehindertenausweises

      –          Erlangung einer Erwerbsminderungsrente

      –          Erlangung von beruflicher oder medizinischer Rehabilitation

      –          Private Berufsunfähigkeitsversicherungen


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