Führerschein

Gesundheitsbeeinträchtigung und Führerschein

Wann verliere ich aus gesundheitlichen Gründen den Führerschein?

Treten chronische Erkrankungen und Behinderungen wie (z.B. Diabetes, Epilepsie, Schlafapnoe, Narkolepsie, Zustand nach Schlaganfall oder Herzinfarkt) auf, möchten viele auf das Autofahren weiterhin nicht verzichten.

 

In § 2 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist jedoch geregelt, dass „wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn er selbst Vorsorge getroffen hat, dass er andere nicht gefährdet“. Kommen behördlicherseits Zweifeln an der Fahrtauglichkeit auf, so kann die zuständige Führerscheinstelle ein fachärztliches Gutachten, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anfordern.

 

Wenn ein Inhaber eines Führerscheins unter einer schweren chronischen Erkran-kung oder Behinderung leidet, sollte er das Gespräch mit seinem behandelnden Arzt suchen und mit ihm die Auswirkungen seiner Gesundheitsprobleme auf die Teilnahme am Straßenverkehr erörtern. Ob der Patient seine chronische Krankheit oder Behinderung  dann bei der zuständigen Führerscheinstelle auch meldet und seine Fahrtauglichkeit überprüfen lässt, liegt im Verantwortungsbereich des Patienten.

Der Gesetzgeber ist jedoch sehr streng: Ist ein Patient fahruntauglich und steuert dennoch ein Kraftfahrzeug, macht er sich strafbar und muss für mögliche Schäden selbst aufkommen. Bei einem Unfall muss er mit strafrechtlichen und versicherungs-rechtlichen negativen Konsequenzen rechnen.

I

n der Anlage 4 zu § 11 FeV (www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html) sind häufig vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können, tabellarisch verzeichnet. Zu diesen Erkrankungen sind mögliche Beschränkungen oder Auflagen aufgeführt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht zudem „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“, die detailliert auf einzelne Erkran-kungen eingehen.

http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=12

 

Bestehen Zweifel an der Fahrtauglichkeit, fordert die Führerscheinstelle in der Regel ein fachärztliches Gutachten. Der Facharzt darf nicht der behandelnde Arzt sein. Bestehen laut diesem Facharztgutachten noch Bedenken, fordert die zuständige Führerscheinstelle ein medizinisch-psychologisches Gutachten bzw. eine Untersuchung (MPU).

 

Die MPU setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

 

-Fragebögen, die vom Patienten ausgefüllt werden müssen, als Vorbereitung des Arzt- und Psychologengesprächs

 

-Leistungstests zur Prüfung der Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit sowie der Reaktionsgeschwindigkeit

 

 -Medizinischer Bereich: Körperlicher Allgemeinzustand, Sinnesfunktionen, fachärztlicher Befund, neurologischer Befund (falls erforderlich), Medikamenteneinnahme

 

 – Psychologischer Bereich: Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Orientierung, Reaktion, Belastbarkeit

 

Im Gespräch mit dem Arzt und Psychologen geht es um die Einstellungen zum Straßenverkehr mit den Kriterien Vorausschauen, Planen, Erkennen von Gefahren, aber auch um die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung und den Umgang mit Schwierigkeiten.

 

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