Fibromyalgie

Fibromyalgie  – Chronische Krankheit – rechtliche Konsequenzen

Die Fibromyalgieerkrankung, auch somatoforme Schmerzstörung genannt, ist eine schwere chronische Krankheit und eine richtige Plage für die Betroffenen. Sie zeigt sich durch weit verbreitete chronische Schmerzen in der Muskulatur, in den Gelenken, insbesondere durch langanhaltende Rücken-schmerzen und auch Druckschmerzempfindlichkeit sowie sehr störenden Begleitsymptomen wie u.a. Konzentrations- und Antriebsschwäche, Wetter-fühligkeit, Schwellungen von Händen, Füßen und Gesicht, chronische Müdigkeit, schwere Schlafstörungen, Morgensteifigkeit und vielen weiteren Symptomen. 

Viele Betroffene machen leider die Erfahrung, dass einzelne Ärzte mit dem Krankheitsbild wenig angangen können und Sozialversicherungsträger nicht immer aufgeschlossen genug gegenüber der Fibromyalgie sind. Es ist eher ein Nachteil, dass man Fibromyalgie den Betroffenen nicht ansieht.

 

Viele leiden seit Jahren unter der Erkrankung, bis sie diagnostiziert wird. Die Folgen etwas lindern können Rheumatologen und auf Schmerzbehandlung spezialisierte Fachärzte. Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie können die

aus der Erkrankung ergebende Minderbelastbarkeit dokumentieren. Die Erkrankung hat zudem eine deutliche depressive Komponente. Weiter leiden die Betroffenen oft unter sozialem Rückzug. 

 
Zahlreiche Betroffene sind vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen. Besser sind diejenigen dran, welche noch zusätzlich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen.

Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises orientiert man die
Schweregrade der Fibromyalgie anhand des Schweregrades rheumatisch-
entzündlicher Krankheiten. Dies ist so in den versorgungsmedizinischen
Grundsätzen geregelt. 

Die rechtlichen Probleme welche aus der Fibromyalgie häufig resultieren sind:

–          Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
–          Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
–          Erlangung des Schwerbehindertenausweises
–          Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
–          Private Berufsunfähigkeitsversicherungen
–          Massnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation


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