Epilepsie

Epileptische Anfälle – Rechtliche Hilfen

 

Epileptische Anfälle/Epilepsie sind Krampfanfälle, welche durch das Hirn des
Menschen gesteuert werden und mehr oder weniger lang anhalten können.
Häufige Anfälle können bis zur vollen Erwerbsminderung führen. Manche
stärker Betroffene sollen keine Kraftfahrzeuge mehr führen. Die Folgen von
Epilepsie sind vielfältig. Im Schwerbehindertenrecht werden epileptische Anfälle
gemäß den versorgungsmedizinischen Grundsätzen je nach Art, Schwere,
Häufigkeit und tageszeitliche Verteilung bewertet.

Nachfolgend wird der Grad der Behinderung bei der Schwerbehinderung
beschrieben:

– Sehr selten und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem
  Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten
                                                                                                        Teil GdB 40

– Selten auftretende komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten;
  kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen)          
                                                                                                    Teil GdB 50-60

– mittlere Häufigkeit komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen;
  kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Tagen) ……     
                                                                                                    Teil GdB 60-80

– häufig generalisierte oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder
  Serien von generalisierten Krampfanfällen,
  von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; …       … Teil GdB 90-100

 

Bei mindestens mittlerer Anfallhäufigkeit kommt auch das Zusatzmerkmal
„G“ in Betracht. Der Schwerbehindertengrad kann höher ausfallen, wenn
weitere chronische Krankheiten und Behinderungen hinzukommen.

 

Die rechtlichen Probleme welche bei chronischen epileptischen Anfällen häufig vorkommen sind:

       –         Schwierigkeiten am Arbeitsplatz

      –          Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

      –          Erlangung des Schwerbehindertenausweises

      –          Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
      –          Erlangung von beruflicher oder medizinischer Rehabilitation

      –          Private Berufsunfähigkeitsversicherungen

      –          Auswirkungen im Verkehrsrecht               

Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher ein medizinisch erfahrener
Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich
schaue mir z.B. auch Ihre Klinik- und auch Facharztatteste an und sage Ihnen,
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