chronische Schmerzen

Chronische Schmerzerkrankungen

 

Chronische Schmerzerkrankungen haben starken Einfluß auf die Leistungs-
fähigkeit des Menschen und können den Alltag schwer beeinträchtigen und im Berufsleben bis zur vollen Erwerbsminderung/ Erwerbsunfähigkeit führen.

In der Bundesrepublik Deutschland sind mehrere Millionen Bürger von
chronischen Schmerzkrankheiten betroffen. Nicht immer gibt es eine orga-
nische Ursache. Nicht alle Betroffenen werden rechtzeitig richtig behandelt.
Viele Betroffene laufen von Arzt zu Arzt, ohne dass eine richtige Behandlung
eingeleitet wird. Dabei ist die Gefahr groß, dass eine Chronifizierung einsetzt. 

 

Bei den häufigen Rückenschmerzen werden die Schmerzen im Schwerbe- hindertenrecht nicht eigenständig bewertet, in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen werden diese üblicherweise in der Grunderkrankung (Wirbel- säulenbehinderung) einbezogen, wobei sich bei besonders starken Schmerzen
der Grad der Behinderung sich weiter erhöht. Dieser Grundsatz gilt auch bei
anderen Schmerzerkrankungen.

Da Schmerzen objektiv kaum messbar sind und durch die Betroffenen allenfalls in einer Schmerzskala von 0 (kein Schmerz) bis 10 (kaum unaushaltbare Schmerzen) subjektiv angegeben werden können, haben die Gerichte bei der Schmerzbeurteilung zwei Kriterien entwickelt. Kriterium eins: Findet eine dauerhafte Schmerzbehandlung stattt?  Kriterium zwei: Finden sich schmerz-bedingte Schonungszeichen bei den Betroffenen wie z.B. Muskelminderung, eine Schonhaltung oder verringerte Gebrauchsspuren, welche mit der beklagten Gesundheitsstörung korrelieren?

Gerade in der Schmerzmedizin gab es in den letzten Jahre Fortschritte. Es ist doppelt sinnvoll als Betroffener sich in eine Schmerzbehandlung bei einem Facharzt für Schmerztherapie zu begeben. Zum einen dient es der Gesundheit, zum anderen wird der Nachweis für sozialrechtliche Verfahren etwas leichter.

Die rechtlichen Probleme einer Schmerzerkrankung in der Praxis sind:

–          Schwierigkeiten am Arbeitsplatz

–          Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

–          Erlangung des Schwerbehindertenausweises

–          Erlangung einer Erwerbsminderungsrente

–          Private Berufsunfähigkeitsversicherungen

–         Massnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation


Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durch-zusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Klinik und Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin.

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Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

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Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

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