Bluthochdruck

Bluthochdruck / Hypertonie – Rechtliche Hilfen

 

Chronischer Bluthochdruck –Hypertonie spürt man kaum, kann aber auf Dauer zu schweren Gesundheitsschäden wie Nierenschäden, Herzinfarkt, Augenschäden, Gefäßschäden und anderer organschäden  führen. In der medizinischen Fachliteratur findet man häufig folgende Wertung:

 Bewertung    systolisch (mm Hg)                    diastolisch (mm Hg)

optimaler Blutdruck                   < 120                < 80

normaler Blutdruck                       120–129        80–84

hoch-normaler Blutdruck             130–139           85–89

milde Hypertonie (Stufe 1)          140–159          90–99

mittlere Hypertonie (Stufe 2)        160–179       100–109

schwere Hypertonie (Stufe 3)    > 180               > 110

 

Im Schwerbehindertenrecht wird der Bluthochdruck gemäß den versorgungsmedizinischen Grundsätzen wie folgt bewertet.

leichte Form – keine oder geringe Leistungsbeeinträchtigung (höchstens leichte Augenhintergrundveränderungen) …………………                                                                                                                               Teil GdB 0-10

mittelschwere Form –

 

mit Oragnbeteiligung leichten bis mittleren Grades (Augenhintergrundveränderungen – Fundus hypertoicus I-II und/oder Linkshypertonie des Herzens und/oder Proteinurie), diastolischer Blutdruck mehrfach über 100mm Hg trotz Behandlung, je nach Leistungsbeeinträchtigung                                                                                                    Teil GdB .20-40

 

schwere Form –

mit Beteiligung mehrerer Organe (schwere Augenhintergrundveränderung und Beeinträchtigung der Herzfunktion, der Nierenfunktion und/oder der Hirndurchblutung) je nach Art und Ausmaß der Leistungsbeeinträchtigung    Teil GdB 50-100

 

maligne Form –

diastolischer Blutdruck konstant über 130mm Hg; Fundus hypertonicus III-IV (Papillenödem, Venenstauung, Exsudate, Blutungen, schwerste arterielle Gefäßveränderungen); unter Einschluss der Organbeteiligung (Herz, Nieren, Gehirn)
             …………………………………………                                                              ……………………… Teil GdB 100

 

Der Bluthochdruck ist bei chronisch Kranken in der Regel nur eine Erkrankung von mehreren bereits chronifizierten internistischen Erkrankungen, welche bei der Bildung eines Gesamt Grad der Behinderung (GdB) weiter zu berücksichtigen
sind.

Die rechtlichen Probleme bei internistischen Erkrankungen sind häufig:

      –          Schwierigkeiten am Arbeitsplatz

      –          Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

      –          Erlangung des Schwerbehindertenausweises

      –          Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
      –          Erlangung von beruflicher oder medizinischer Rehabilitation

      –          Private Berufsunfähigkeitsversicherungen
                     

Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher ein medizinisch erfahrener Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Klinik- und Facharztatteste und Entlassberichte von Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation ( Kurberichte) an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind.

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich seit 1996 Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin in der Kanzlei. Telefonberatung auch bundesweit.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.