Betreuungsrecht
Betreuungsrecht – als Teil des Gesundheitsrechtes und des Familienrechtes
Jedermann kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr selbst regeln kann. Wer erledigt zum Beispiel dann Bankgeschäfte, verwaltet das Vermögen, kümmert sich um Behördenangelegenheiten oder organisiert die Pflege?
Hat der Erkrankte vorher keine Vorsorgevollmacht erstellt und darin eine Person seines Vertrauens bestimmt, in dieser Situation an seiner Stelle Entscheidungen zu treffen, so bestellt das Vormundschaftsgericht – auf Antrag oder von Amts wegen- einen sogenannten Betreuer (§ 1896 BGB).
Im Gegensatz zum Bevollmächtigten, der eine große Handlungsmacht hat und relativ frei agieren kann, wird ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht über-wacht.
Nun gilt für das gesamte Betreuungsrecht: Die Eingriffe in die Rechte der Be-troffenen sind nur so weit und so lange zulässig, wie dies erforderlich ist. So wird dem Betreuer nur derjenige Aufgabenkreis zugewiesen, für den der Betrof-fene Unterstützung braucht, wie beispielsweise für die Gesundheitssorge oder bei finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten. Über den Begriff der Erforderlichkeit kommt es oft zum Streit.
Auch wenn der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten mit umfang-reichen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist, so hat er grundsätzlich den Wunsch des Betreuten zu achten. Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung stellt somit immer einen schwerwiegenden Eingriff in das Selbstbestimmungs-recht der Betroffenen dar.
Eine Betreuung bedeutet daher keine Entmündigung, kann dieser aber sehr nahe kommen. Hierbei kommt es oft zu Konflikten zwischen Betreuer und Betreutem.
Schließlich erhält der Betreuer die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und trifft bindende Entscheidungen im Namen des Betreuten, unter Umständen gegen dessen Willen. Daher haben von gesetzlicher Betreuung Betroffene und auch deren nahe Angehörige im Verfahren auf Betreuerbestellung umfangreiche Rechte, welche man rechtzeitig wahrnehmen sollte. Hierzu ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.
Im Betreuungsrecht werde ich anwaltlich in folgenden Bereichen tätig:
– Vertretung von Betroffenen im Betreuungsverfahren
– Beratung von Angehörigen im Betreuungsfall und bei gerichtlichen
Auseinandersetzungen gegenüber dem Notariat oder Landgericht.
– Erstellen von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen,
Betreuungsverfügungen
– Prüfen von bereits abgefassten Vollmachten, z.B. Vorsorgevollmachten
– Wahrung der Rechte der Betroffenen oder Angehörigen.
Als erfahrener Rechtsanwalt berate ich Sie und helfe ich Ihnen gegebenenfalls dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Soweit es zum Fall gehörende Klinik- oder Facharztatteste gibt, bringen sie diese bitte zur Besprechung in die Kanzlei mit.
Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt auch hier: Je früher der Rechtsanwalt einge-schalten wird, desto besser kann geholfen werden. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin.
Kanzleiprofil
Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.
Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.
Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.
Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.