Härtefallkommission
TIPP: Aufenthaltsgewährung mit Hilfe der Härtefallkommission
Mit Hilfe der Härtefallkommission kann man das Innenministerium Baden-Württ-emberg ersuchen, einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer abweichend von den ausländerrechtlich festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraus-setzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Ein Härtefallersuchen setzt voraus, dass nach den Feststellungen der Härtefall-kommission dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Die Härtefall-kommission Baden-Württemberg ist neuerdings beim Integrationsministerium angesiedelt.
Die Härtefallkommission Baden-Württemberg kann tätig werden wenn der Ausländer ( und ggf. auch seine Familienangehörigen ) vollziehbar ausreise-pflichtig ist. Es darf kein behördliches oder gerichtliches Verfahren und auch kein Petitionsverfahren anhängig sein. Die Betroffenen müssen sich im Land aufhalten. Es dürfen weder Straftaten von erheblichen Gewicht vorhanden sein. Die Familie muss ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln leben.
Bei der Eingabe an die Härtefallkommission sind die Chancen gut, wenn die Integration in die deutsche Gesellschaft durch den Erwerbs deutscher Sprach-kenntnisse, Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse, Ausbildungsverträge, Arbeitsverträge mit Gehaltsunterlagen und andere geeignete Dokumente nachgewiesen werden kann. Bei Kindern und Jugendlichen sind auch Bescheinigungen von Sportvereinen und sonstigen außerschulischen Aktivitäten sinnvoll, die eine gelungene Integration belegen. Weiter sind familiäre Bindungen zu bleibeberechtigten Familienangehörigen vorteilhaft.
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