Asylverfahren

Asylverfahren in Deutschland

Die deutsche Asylbehörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). mit Sitz in Nürnberg. Es unterhält weitere Dienststellen auf dem Gelände der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen. In Baden-Württemberg ist die wichtigtste Außenstelle des BAMF in Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe.

Meine Kanzlei hilft Asylbewerbern in Baden-Württemberg aussergerichtlich gegenüber dem BAMF und gerichtlich vor dem zuständigen Verwaltungs-gericht. Wenn das Bundesamt BAMF einen Asylantrag erhält, entscheidet es zunächst, ob überhaupt ein Asylverfahren durchgeführt wird.

Asylbewerber, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, werden nicht als Asylberechtigte anerkannt. Für sie ordnet das Bundesamt die Abschiebung an. Sie werden in den Staat, über den sie eingereist sind, zurückgeführt.

Das BAMF führt das Asylverfahren durch und entscheidet in der ersten Instanz, ob jemand Asyl erhält oder nicht. Bei der Anhörung müssen Flüchtlinge daher einem Bediensteten des BAMF alle Gründe für ihren Asylantrag mündlich mit Hilfe eines Dolmetschers vortragen. Der Asylbewerber soll dabei schildern, warum er verfolgt wird und Tatsachen über seine Verfolgung nennen.

Dies ist dann für die jeweilige Einzelfallentscheidung die zentrale Grundlage für eine Anerkennung oder Ablehnung. Nach § 3 Abs. 1 AsylVfG wird ein Ausländer als Flüchtling anerkannt, wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb seines Her-kunftslandes befindet, dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will.

Weiter gibt es Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 AufenthG. Nach § 60 Abs. 5 AufenthG darf ein Ausländer nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist.

Ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 7 AufenthG ist zu gewähren, wenn dem Ausländer bei Rückkehr in den Zielstaat eine erhebliche individuelle Gefahr oder extreme allgemeine Gefahr droht.

Weiter gibt es Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG. Dieser  wird insbesondere geltend gemacht, wenn z. B. die Gefahr einer wesentlichen Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung infolge fehlender oder nicht ausreichender Behandlung im Zielstaat droht.

Lehnt das BAMF einen Asylantrag ab ohne dass ein weiterer Abschiebungs-schutz besteht, kann der Flüchtling dagegen nur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Bescheides vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Eine Fristversäumnis führt in der Regel zum vollen Verlust des Asylrechts. Eine rechtzeitige anwaltliche Vertretung ist dabei äußerst sinnvoll.

Gerne helfe ich Ihnen im Asyl- und Ausländerrecht von Anfang an anwaltlich gerne weiter. Es ist -wie bereits erwähnt-  sehr ratsam sich bereits zu Beginn des Verfahrens anwaltlich vertreten zu lassen.

Die Anwaltskosten betragen bei meiner Kanzlei im Wege einer Anwaltshonorar-vereinbarung für das aussergerichtliche Verfahren (Vertretung gegenüber dem BAMF und ggf. gegenüber der örtlichen Ausländerbehörde)  bei einer Einzelperson incl. Umsatzsteuer € 700,– und bei mehreren Familienange-hörigen für die ganze Famile incl. Umsatzsteuer € 900,– .

Kommt ein Gerichtsverfahren hinzu, ist das anwaltliche Honorar höher und orientiert sich an dem vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwert.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.