Abfindung im Arbeitsrecht
Abfindung im Arbeitsrecht
Die Abfindung ist eine einmalige Leistung des Arbeitgebers bei einer arbeit-geberseitig veranlassten Kündigung. Bei der Berechnung spielt auch das Lebensalter und insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Verdienstmöglichkeiten.
Vorweg: Abfindungen sind Einkommen und müssen versteuert werden. Seit dem 01.01.2006 gibt es keine Steuerfreibeträge mehr.
Wird eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes im Rahmen eines Sozialplanes bezahlt, so hat sie keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosen-geldes. Anders sieht es jedoch infolge eines Aufhebungsvertrages aus. Hier ist es durchaus möglich, sie auf das Arbeitslosengeldes anzurechnen, weil der Arbeitnehmer selbst zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beitrug. Bis zur welcher Höhe die Abfindung angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab. Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass die reguläre Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber eingehalten wird, soweit man keinen Anschußarbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber hat.
Zur Höhe der Abfindung: Häufige Formel beim Arbeitsgericht Stuttgart ist ein halbes Gehalt Abfindung pro Beschäftigungsjahr (also Faktor 0,5 pro Beschäftigungsjahr) bei streitigen Fällen. Bei Schwerbehinderten beträgt der Faktor pro Beschäftigungsjahr oft 0,7. Zuschläge gibt es bei Großunternehmen oft auch bei Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers gegenüber Familien-angehörigen. Große Firmen sind bei Abfindungen in der Regel deutlich grosszügiger, insbesondere wenn die Trennung wegen Rationalisierung erfolgt.
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Der Rechtsanwalt achtet zum Beispiel darauf, dass eine Sperrzeit beim Arbeits-amt möglichst vermieden wird. Weiter muss dafür gesorgt werden, dass eine betriebliche Altersversorgung nicht gekappt wird. Insbesondere bei einem Aufhebungsvertrag gibt es zahlreiche Fallstricke. Immer wieder versuchen Arbeitgeber beispielsweise, ihre Arbeitnehmer schnell zu einem Auflösungsvertrag zu drängen und diese so unter Zeitdruck zu setzen.
Was ist zum Rechtsanwalt beim ersten Gespräch mitzubringen? Arbeitsvertrag und Abfindungsangebot des Arbeitgebers.
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