Compliance

Compliance im Arbeitsrecht – ein Thema mit stark wachsender Bedeutung

Unter Compliance werden organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung eines rechtskonformen Verhaltens im Hinblick auf sämtliche für Unternehmen und Arbeitnehmer geltende Vorschriften aller Art verstanden. „Compliance“ („Gesetzestreue“) gehört zu einer modernen und verantwortungsbewussten Unternehmenskultur zwingend dazu und ist längst nicht mehr auf Großunter-nehmen und den öffentlichen Dienst beschränkt.

Das Arbeitsrecht ist ein wichtiger Bestandteil von Compliance-Richtlinien und bildet gemeinsam mit dem Strafrecht die wichtigsten Grundlagen für den gesamten Compliance Bereich.

Aus Unternehmenssicht gehören zu einem wirksamen Compliance-System je nach Unternehmensgröße u. a. die Einführung von Compliance-Richtlinien, das Implementieren personeller Strukturen und die Ernennung von Verantwortlichen.

Unternehmen müssen achten auf die Erkennung der Risiken, Maßnahmen zur Vorbeugung, Kontrolle und Aufklärung und ggf. die  Ahndung von Complianceverstößen innerbetrieblich aufarbeiten und strafrechtlich durch Strafanzeige veranlassen.

Aus Arbeitnehmersicht, welche unsere Kanzlei vertritt, ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer über die eben genannten Punkte Bescheid wissen. Dies stellt der wichtigste präventive Schutz dar. Unsere Kanzlei hilft im Idealfall im präventiven Bereich, oder aber wenn der Compliancefall bereits eingetreten ist, an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht.

Relevanz für Arbeitnehmer hat u.a. auch die soziale Sicherheit des Arbeitnehmers, hierzu gehört die Arbeitssicherheit, der Arbeitsschutz, die Einhaltung der Sozialversicherungsbestimmungen, Regeln für Leiharbeit- und Mitarbeiterentsendung, der Datenschutz, besondere Regelungen für Betriebsräte, Kontrolle und Aufklärung von Regelverstößen, Verhinderung und Aufklärung bei Korruption, wie Annahme von unangemessenen Geschenken, Betrug, Dieb- stahl, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.

§ 307 BGB verlangt andererseits von Unternehmern, dass die Compliance-Regeln den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen darf durch inhaltliche Unangemessenheit oder unangemessene Intransparenz der vom Unternehmen formulierten regeln.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Strafrecht helfe ich Arbeitnehmern einschließlich Führungskräften in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst ihre Rechte im Compliancebereich auch durchzusetzen, damit die persönliche Karriere keinen Knick bekommt.
Der Rechtsanwalt sollte also im Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht fit sein, genau mit den Kompetenzgebieten unserer
Kanzlei mit anwaltlicher Erfahrung seit 1996. 

Wir helfen somit Arbeitnehmern, welche Verstöße gegen Compliancevorschriften im Unternehmen sehen genauso, wie Arbeitnehmern, denen ein konkreter Compliancevorwurf gemacht wird.   



Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Medizinrecht, Sozialversicherungsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.